Jeder Kontakt erfolgt unter Schweigepflicht. Im Erstgespräch bzw. in der Sprechstunde lernen Sie mich und ich Sie kennen. Wir besprechen Ihr Anliegen und führen im Rahmen der probatorischen Sitzungen eine Befunderhebung durch. Auf dieser Basis leite ich eine Therapieempfehlung für Sie ab. Nach gemeinsamer Übereinkunft beginnt dann die Psychotherapie.
Die Psychotherapiesitzungen finden im Einzelsetting (à 50 Minuten) oder im Paar-/Gruppensetting (à 100 Minuten) statt. Die Behandlungsfrequenz sollte in der Regel einmal wöchentlich erfolgen.
Für Privatversicherte und Selbstzahlende richten sich die Kosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (01.07.2024, weitere Infos siehe FAQ). Wenn Sie gesetzlich versichert sind, trägt nach entsprechender Indikation ihre Krankenversicherung die Kosten.